Braucht eine Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung?

Redaktion Überdachungsfinder · Veröffentlicht: · Zuletzt geprüft: · 10 Min. Lesezeit

Die Kurzantwort

Ob eine Terrassenüberdachung oder ein Carport ohne Baugenehmigung errichtet werden darf, regelt die Bauordnung Ihres Bundeslands. Viele Länder stellen Terrassenüberdachungen bis zu einer bestimmten Fläche, teils auch Tiefe, und überdachte Stellplätze bis zu einer bestimmten Grundfläche und Wandhöhe verfahrensfrei, meist nicht im Außenbereich. Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss alle übrigen Vorschriften einhalten, etwa Bebauungsplan und Abstandsflächen. Verbindlich ist die Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Wer eine Terrassenüberdachung oder einen Carport plant, stellt sich die Frage nach der Genehmigung am besten vor dem Kauf. Ein Dach, das ohne nötige Genehmigung steht, kann im schlimmsten Fall wieder abgebaut werden müssen. Die gute Nachricht: Für viele kleinere Überdachungen ist kein Genehmigungsverfahren nötig. Die weniger gute: Es gibt keine bundesweit einheitliche Grenze. Dieser Ratgeber erklärt die Zusammenhänge allgemein und zeigt, was die Landesbauordnungen mit Stand vom Prüfdatum sagen. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft des Bauamts.

Wer regelt das?

Das Bauordnungsrecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung, und darin steht eine Liste verfahrensfreier oder genehmigungsfreier Vorhaben: Bauten, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Als Vorlage dient die Musterbauordnung (MBO), die die Bauministerkonferenz der Länder beschließt. Sie ist selbst kein Gesetz, viele Länder orientieren sich aber an ihr.

In der Musterbauordnung (Fassung November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 26./27.9.2024) nennt § 61 Abs. 1 Nr. 1 unter den verfahrensfreien Gebäuden:

  • „Garagen einschließlich überdachter Stellplätze und überdachte Abstellplätze für Fahrräder mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich“ (Buchstabe b),
  • „Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m“ (Buchstabe g).

Den Text veröffentlicht die Bauministerkonferenz. Für Ihr Grundstück zählt aber nicht die Musterbauordnung, sondern die Bauordnung Ihres Landes, und die weicht teils deutlich ab.

Was die Länder sagen

Die folgende Übersicht nennt nur Werte, die wir im amtlichen Landestext nachgelesen haben. Sie gibt den Wortlaut verkürzt wieder; maßgeblich ist der vollständige Text der Vorschrift samt aller dort genannten Bedingungen. „Carport“ steht in keinem der Texte wörtlich, die Bauordnungen sprechen von überdachten Stellplätzen.

LandTerrassenüberdachungÜberdachter Stellplatz (Carport)Vorschrift
Baden-WürttembergTerrassen und Terrassenüberdachungen im Innenbereich bis 30 m² Grundfläche, außer Dachterrassen und ihre ÜberdachungenGaragen einschließlich überdachter Stellplätze, mittlere Wandhöhe bis 3 m, Grundfläche bis 50 m², außer im AußenbereichLBO, Anhang 1 Nr. 1 b und l
BayernFläche bis 30 m²Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1) mit einer Fläche bis 50 m², außer im AußenbereichBayBO Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b und g
BerlinFläche bis 30 m², Tiefe bis 3 mGaragen, überdachte Stellplätze, mittlere Wandhöhe bis 3 m, Brutto-Grundfläche bis 50 m², außer im AußenbereichBauO Bln § 61 Abs. 1 Nr. 1
BrandenburgFläche bis 30 m², Tiefe bis 4 m, außer im AußenbereichGaragen einschließlich überdachter Stellplätze, mittlere Wandhöhe bis 3 m, Brutto-Grundfläche bis insgesamt 50 m² je Baugrundstück, außer im AußenbereichBbgBO § 61 Abs. 2 Nr. 1
HessenÜberdachungen und Teilverglasungen von erdgeschossigen Terrassen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3; eine berechtigte Person muss vorher die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigenin der Anlage nicht ausdrücklich genanntHBO, Anlage zu § 63, Abschnitt I Nr. 1.13 und Abschnitt IV Nr. 3
Mecklenburg-VorpommernFläche bis 40 m²im Katalog nicht ausdrücklich genanntLBauO M-V § 61 Abs. 1 Nr. 1 g
Nordrhein-WestfalenFläche bis 30 m², Tiefe bis 4,50 mGaragen einschließlich überdachter Stellplätze, mittlere Wandhöhe bis 3 m, Brutto-Grundfläche bis insgesamt 50 m², außer im AußenbereichBauO NRW § 62 Abs. 1 Nr. 1 b und g
Rheinland-Pfalzin § 62 nicht ausdrücklich aufgeführtGaragen, überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3,20 m, bei Giebeln Firsthöhe bis 4 m; nicht im Außenbereich und nicht in der Umgebung von Kultur- und NaturdenkmälernLBauO § 62 Abs. 1 Nr. 1 f
SaarlandTerrassenüberdachungen, ohne Größenangabe genanntüberdachte Stellplätze, mittlere Wandhöhe bis 3 m, bis 36 m² Bruttogrundfläche, außer im AußenbereichLBO § 61 Abs. 1 Nr. 1 b und h
SachsenFläche bis 30 m², Tiefe bis 3 mGaragen einschließlich überdachter Stellplätze, mittlere Wandhöhe bis 3 m, Brutto-Grundfläche bis 50 m² je Grundstück, außer im AußenbereichSächsBO § 61 Abs. 1 Nr. 1 b und g
Sachsen-AnhaltFläche bis 30 m²Garagen einschließlich überdachter Stellplätze, mittlere Wandhöhe bis 3 m, Grundfläche bis 50 m², außer im AußenbereichBauO LSA § 60 Abs. 1 Nr. 1 b und i
Schleswig-HolsteinÜberdachungen ebenerdiger Terrassen, Fläche bis 30 m², Tiefe bis 3 mnotwendige Garagen einschließlich überdachter Stellplätze, mittlere Wandhöhe bis 3 m, Brutto-Grundfläche bis 50 m²LBO § 61 Abs. 1 Nr. 1 b und g
ThüringenFläche bis 30 m², Tiefe bis 4 m, außer im AußenbereichGaragen einschließlich überdachter Stellplätze, mittlere Wandhöhe bis 3 m, Grundfläche bis 60 m², außer im AußenbereichThürBO § 63 Abs. 1 Nr. 1 b und g

Für Bremen, Hamburg und Niedersachsen nennen wir keine Werte, weil wir den amtlichen Text zum Prüfdatum nicht abrufen konnten. Schauen Sie dort in die Bauordnung Ihres Landes oder fragen Sie beim Bauamt nach.

Was „verfahrensfrei“ nicht bedeutet

Verfahrensfrei heißt nur: Es gibt kein Genehmigungsverfahren. Die Musterbauordnung sagt dazu in § 59 Abs. 2, die Genehmigungsfreiheit entbinde „nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden“. Brandenburg etwa stellt das in § 61 Abs. 1 BbgBO ausdrücklich klar. Für Sie heißt das:

  • Bebauungsplan: Er kann festlegen, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf, und Vorgaben zu Höhe, Dachform oder Gestaltung machen. Den Plan erhalten Sie bei der Gemeinde, oft auch online.
  • Abstandsflächen: Auch ein verfahrensfreies Dach oder ein Carport muss die Regeln zum Abstand zur Nachbargrenze einhalten. Für Garagen an der Grenze gibt es eigene Regeln: Die Musterbauordnung lässt in § 6 Abs. 8 Nr. 1 „Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m“ in den Abstandsflächen zu. Maßgeblich ist die Regel Ihres Landes.
  • Denkmalschutz und Satzungen: Steht das Haus unter Denkmalschutz oder gilt eine Gestaltungssatzung, können weitere Genehmigungen nötig sein.
  • Standsicherheit: Das Dach muss sicher stehen und die Lasten an Ihrem Standort aufnehmen. Hessen verlangt dafür ausdrücklich eine Bescheinigung vor der Ausführung.

Außerdem kommt es auf die Lage an. In vielen Ländern gilt die Verfahrensfreiheit nicht im Außenbereich, also außerhalb bebauter Ortsteile und ohne Bebauungsplan.

Pergolen und Markisen

Einige Bauordnungen nennen Markisen und Pergolen ausdrücklich unter den verfahrensfreien „unbedeutenden Anlagen“, zum Beispiel Art. 57 Abs. 1 Nr. 16 Buchstabe g BayBO und § 62 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe f BauO NRW. Hat eine Pergola ein festes, geschlossenes Dach, kann sie wie eine Terrassenüberdachung eingeordnet werden. Klären Sie das im Zweifel vorab.

So klären Sie es für Ihr Grundstück

  1. Notieren Sie Breite, Tiefe und Fläche der geplanten Überdachung, beim Carport zusätzlich Grundfläche und Wandhöhe. Die Maße stehen im Datenblatt.
  2. Klären Sie, ob Ihr Grundstück im Innen- oder Außenbereich liegt und ob es einen Bebauungsplan gibt.
  3. Lesen Sie in der Bauordnung Ihres Landes die Liste der verfahrensfreien Vorhaben und die Regeln zu Abstandsflächen.
  4. Planen Sie den Standort mit Abstand zur Grenze und denken Sie an das Regenwasser.
  5. Fragen Sie im Zweifel bei der unteren Bauaufsichtsbehörde nach. Eine kurze Anfrage mit Lageplan und Maßen bringt Klarheit, am besten schriftlich.

Wohnen Sie zur Miete oder gehört Ihr Haus zu einer Eigentümergemeinschaft, sprechen Sie das Vorhaben unabhängig vom Baurecht vorher mit dem Vermieter oder der Gemeinschaft ab.

Passende Modelle

Feste Dächer finden Sie unter Terrassenüberdachungen, Stellplatzdächer unter Carports. Breite und Tiefe stehen bei jedem Modell so, wie der Händler sie angibt, und lassen sich direkt mit den Grenzen Ihres Landes vergleichen.

Wichtiger Hinweis

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wir geben die Vorschriften mit Stand vom Prüfdatum verkürzt wieder; Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind der aktuelle Wortlaut der Bauordnung Ihres Bundeslands, der Bebauungsplan und die Auskunft der zuständigen Behörde. Mehr dazu in unserem Haftungsausschluss.

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Häufige Fragen

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung sein?

Das legt jedes Bundesland selbst fest. In vielen Ländern liegt die Grenze bei 30 m² Fläche, manche begrenzen zusätzlich die Tiefe, andere nennen andere Werte oder gar keine Größe. Zusätzlich gelten Bebauungsplan und Abstandsflächen. Eine bundesweit gültige Zahl gibt es nicht.

Braucht ein Carport eine Baugenehmigung?

Viele Bauordnungen stellen Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis zu einer bestimmten Grundfläche und mittleren Wandhöhe verfahrensfrei, meist nicht im Außenbereich. Die Grenzen unterscheiden sich je nach Land, siehe Tabelle.

Gilt die Verfahrensfreiheit auch an der Grundstücksgrenze?

Die Verfahrensfreiheit ersetzt nicht die Regeln zu den Abstandsflächen. Ob und wie ein Carport oder eine Überdachung an der Grenze stehen darf, regelt die Bauordnung Ihres Landes gesondert.

Was passiert, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?

Nach dem Muster in § 80 MBO kann die Bauaufsichtsbehörde die Beseitigung von Anlagen anordnen, die im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften errichtet wurden, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können, und eine solche Nutzung untersagen. Deshalb lohnt sich die Klärung vor dem Kauf.

Rechtsstand . Die Angaben zu Gesetzen und Vorschriften haben wir an diesem Tag geprüft. Regeln können sich jederzeit ändern – maßgeblich ist immer die aktuell gültige Fassung, zum Beispiel hier im amtlichen Text.

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